Infos zur Förderung elektrischer Nutzfahrzeuge

Förderung Nordrhein-Westfalen


Förderung Thüringen

Elektro Transporter Klasse N1 für Kfz zur Güterbeförderung mit einer zul.Gesamtmasse bis 3,5t beträgt die Förderung max. 8.000,- Euro.

  • Kommunale Unternehmen mit min. 25% kommunaler Beteiligung und eigener Rechtspersönlichkeit
  • Wohnungsbaugenossenschaften mit Genossenschaftsregister-Eintrag (e.G.)
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Vereine (Eintrag im Vereinsregister)
  • Gemeinnützige Organisationen und Wohlfahrtsverbände mit Sitz in Thüringen

 

 

https://umwelt.thueringen.de/ministerium/unsere-foerderprogramme/e-mobil-invest/

 

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare schriftlich an die Thüringer Aufbaubank zu richten.

 

https://www.aufbaubank.de

 

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Referat 36. Nachhaltige Mobilität

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt

Tel. 0361 57391-1360

Fax. 0361 57391-1302

eMail: poststelle@tmuen.thueringen.de


FÖRDERUNG Baden-Württemberg

Elektro Transporter Klasse N1 für Kfz zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t.

 

Beantragung und Nachweise

BW-e-Gutschein: Baden-Württemberg passt Förderung an.

https://www.electrive.net/2020/08/25/bw-e-gutschein-baden-wuerttemberg-passt-foerderung-an/

 

https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein

 

Die Beantragung des “BW-e-Gutscheins” erfolgt über dieses Formular, welches ausgefüllt per Mail an Elektromobilitaet@l-bank.de gesendet werden muss. Jeder Antrag gilt nur für ein einzelnes Fahrzeug.


FÖRDERUNG Berliner Senatsverwaltung

Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO)

 

 

 

 

 

Update 01.10.2020: Nun ist es offiziell: Für das das stark nachgefragte Berliner Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ können seit dem heutigen 1. Oktober 2020 wieder online Anträge gestellt werden. Wie oben berichtet, konzentriert sich das Programm künftig auf das Segment der E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1). Die Förderquote liegt bei 25 Prozent, jedoch maximal 15.000 Euro je Fahrzeug.

Die Förderung gilt für Neufahrzeuge genauso wie für Leasing-Fahrzeuge (Mindestlaufzeit 12 Monate) und junge Gebrauchtwagen, die nicht früher als 12 Monate vor Antragseingang zum ersten Mal angemeldet wurden.

 

Bei Anschaffungskosten bis 55.000 Euro übernimmt die Förderung 50% des Gesamtbetrages, wenn der Strom nach Inbetriebnahme für mindestens ein Jahr zu 100% aus regenerativen Energien bezogen wird.

 

 

„Mit unserem Förderprogramm greifen wir auch weiterhin Berliner Spediteuren, Handwerksbetrieben, Pflege- und Sozialdienste,  Taxibetriebe, Fahrschulbetriebe, Mietwagenbetriebe nach dem Personenbeförderungsgesetz oder Logistikern unter die Arme, ihre Flotten zu modernisieren, kurbeln dabei unsere Konjunktur an und machen unsere Stadt sauberer, gesünder und leiser“. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. (Senatsverwaltung Berlin)

 

https://www.electrive.net/2020/09/11/welmo-startet-wohl-wieder-im-oktober-mit-neuem-fokus/

 


FÖRDERUNG Bundesweit

Elektro Transporter Klasse N1 für Kfz zur Güterbeförderung mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t.

 

https://www.elektroauto-news.net/2020/verkehrsministerium-foerdert-elektro-nutzfahrzeuge-kmu-handwerker

ISI. W. Schmidt GmbH

 

Schweriner Straße 11

D-48161 Münster (Westf.)

Fon +49  2534 - 97 450

Mobil: +49 171804 34 77

 

Fax rund um die Uhr:

+ 49 2534 - 97 45 50

 

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 7.30-18 Uhr

Samstag 9 -12 Uhr

oder nach Vereinbarung

 

 

isi-w-schmidt@t-online.de

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